Verwaltungsgerichtshof
30.01.1991
90/13/0058
Aus der Tatsache, daß ein StPfl seinen Betrieb wenige Monate nach dessen Eröffnung veräußert, kann nicht seine Absicht geschlossen werden, daß er mit der Betriebstätigkeit eine Milderung der steuerlichen Progression hinsichtlich jener Einkünfte erzielen will, die ihm aus einer anderen Tätigkeit zugeflossen sind, sondern bloß darauf, daß der StPfl für die Folgejahre Verluste, die auch sein Einkommen schmälern, vermeiden will.
ECLI:AT:VWGH:1991:1990130058.X04