Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.01.1991

Geschäftszahl

90/13/0058

Rechtssatz

Aus der Tatsache, daß ein StPfl seinen Betrieb wenige Monate nach dessen Eröffnung veräußert, kann nicht seine Absicht geschlossen werden, daß er mit der Betriebstätigkeit eine Milderung der steuerlichen Progression hinsichtlich jener Einkünfte erzielen will, die ihm aus einer anderen Tätigkeit zugeflossen sind, sondern bloß darauf, daß der StPfl für die Folgejahre Verluste, die auch sein Einkommen schmälern, vermeiden will.

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1991:1990130058.X04