Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.10.1991

Geschäftszahl

90/13/0047

Rechtssatz

Die bloße Verwahrung iSd Paragraph 957, ABGB begründet keinesfalls wirtschaftliches Eigentum nach Paragraph 24, Absatz eins, Litera d, BAO.