Verwaltungsgerichtshof
09.10.1991
90/13/0047
Die "wirkliche Übergabe" iSd Paragraph 943, ABGB stellt einen zum Schenkungsversprechen hinzutretenden, sinnfälligen, nach außen hin erkennbaren Akt dar, aus dem der ernstliche Wille des Schenkers hervorgeht, den Gegenstand der Schenkung aus seiner Gewahrsame sofort und vorbehaltlos in den Besitz des Geschenknehmers zu übertragen (Hinweis OGH 8.4.1981, 1 Ob 567/81, SZ 54/81; OGH 16.3.1982, 4 Ob 517/82,
EvBl 1982/137). Befindet sich die Sache bereits in der Gewahrsame des Übernehmers, so kann kurzerhand durch Besitzauflassung iSd Paragraph 428, zweiter Halbsatz ABGB das Ergebnis der körperlichen Übergabe erzielt werden
(Hinweis E 8.9.1988, 87/16/0169).