Verwaltungsgerichtshof
29.04.1992
90/13/0031
Gewinnausschüttungen können den Wert der Beteiligung mindern (Hinweis E 10.12.1991, 89/14/0064). Erfolgen Ausschüttungen in einem die Gewinne übersteigenden Ausmaß, so gehen diese zu Lasten der Substanz der Gesellschaft, gleichermaßen wird aber dadurch der Substanzwert der Beteiligung berührt, was zu einer entsprechenden Teilwertabschreibung führen kann, es sei denn, daß diese rechnerische Wertminderung durch die Bedeutung der Beteiligung für den Betrieb ausgeglichen wird.
Besprechung in ÖStZ 1995/6 S 104-108;