Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.04.1992

Geschäftszahl

90/13/0031

Rechtssatz

Gewinnausschüttungen können den Wert der Beteiligung mindern (Hinweis E 10.12.1991, 89/14/0064). Erfolgen Ausschüttungen in einem die Gewinne übersteigenden Ausmaß, so gehen diese zu Lasten der Substanz der Gesellschaft, gleichermaßen wird aber dadurch der Substanzwert der Beteiligung berührt, was zu einer entsprechenden Teilwertabschreibung führen kann, es sei denn, daß diese rechnerische Wertminderung durch die Bedeutung der Beteiligung für den Betrieb ausgeglichen wird.

Beachte

Besprechung in ÖStZ 1995/6 S 104-108;