Verwaltungsgerichtshof
12.06.1991
90/13/0028
Wird ein Wirtschaftsgut zwar 1979 erworben, aber sofort bis 1980 vermietet, und hat der Verkäufer solange für die Instandhaltung und Versicherung zu sorgen, so kann dieses Wirtschaftsgut erst ab 1980 betrieblich genutzt und darüber tatsächlich verfügt werden. Eine vorzeitige Abschreibung kann daher erst für das Jahr 1980 vorgenommen werden.