Verwaltungsgerichtshof
12.06.1991
90/13/0027
GRS wie 83/10/0038 E 7. November 1983 RS 3
Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH geht die Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes einer Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften vor.
Besprechung in:
ÖStZB 1992, 394;