Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.06.1991

Geschäftszahl

90/13/0027

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/10/0038 E 7. November 1983 RS 3

Stammrechtssatz

Nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH geht die Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes einer Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit infolge Verletzung von Verfahrensvorschriften vor.

Beachte

Besprechung in:

ÖStZB 1992, 394;