Verwaltungsgerichtshof
14.10.1992
90/13/0009
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, aber auch Fahrten zwischen der dem einzelnen Dienstnehmer in der Nähe seines Dienstortes zur Verfügung gestellten Wohnstätte und der Arbeitsstätte stellen keine Dienstreisen iSd Paragraph 26, Ziffer 7, zweiter und dritter Satz EStG 1972 dar.