Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.10.1992

Geschäftszahl

90/13/0009

Rechtssatz

Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, aber auch Fahrten zwischen der dem einzelnen Dienstnehmer in der Nähe seines Dienstortes zur Verfügung gestellten Wohnstätte und der Arbeitsstätte stellen keine Dienstreisen iSd Paragraph 26, Ziffer 7, zweiter und dritter Satz EStG 1972 dar.