Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1994

Geschäftszahl

90/12/0291

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1489/79 E 12. Mai 1980 VwSlg 10124 A/1980 RS 1

Stammrechtssatz

Im Falle einer Neubemessung der Verwendungszulage gem Paragraph 30 a, Absatz 4, des Gehaltsgesetzes 1956 besteht keine Bindung an eine frühere Bemessung (ergibt sich schon aus dem im Gesetz verwendeten Begriff "Neubemessung").