Verwaltungsgerichtshof
29.06.1994
90/12/0291
Ein Vergleich mit anderen Beamten in vergleichbarer Position, welche eine Dienstklassenzulage beziehen, begründet keinen Beweis für einen konkreten Anspruch, der individuell aufgrund des Gesetzes zu beurteilen ist (Hinweis E 25.9.1989, 88/12/0116).