Verwaltungsgerichtshof
29.06.1994
90/12/0291
Bei der Auswahl jener Funktionen, die zur Beantwortung der Frage, ob ein Dienst regelmäßig von Beamten einer höheren Dienstklasse erwartet werden kann, vergleichshalber heranzuziehen sind, kommt auch dem Vergleichzeitraum Bedeutung zu (Hinweis E 20.5.1985, 84/12/0227).