Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.06.1994

Geschäftszahl

90/12/0291

Rechtssatz

Bei der Auswahl jener Funktionen, die zur Beantwortung der Frage, ob ein Dienst regelmäßig von Beamten einer höheren Dienstklasse erwartet werden kann, vergleichshalber heranzuziehen sind, kommt auch dem Vergleichzeitraum Bedeutung zu (Hinweis E 20.5.1985, 84/12/0227).