Verwaltungsgerichtshof
20.05.1992
90/12/0273
Zur Lösung der Rechtsfrage der Wertigkeit der Tätigkeit eines Beamten (hier der Verwendungsgruppe C) hat die bel Beh in der Begründung ihres Bescheides alle Einzeltätigkeiten des Beamten laut dem zugrundegelegten Tätigkeitskatalog einer konkreten Beurteilung zu unterziehen.