Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.1992

Geschäftszahl

90/12/0273

Rechtssatz

Zur Lösung der Rechtsfrage der Wertigkeit der Tätigkeit eines Beamten (hier der Verwendungsgruppe C) hat die bel Beh in der Begründung ihres Bescheides alle Einzeltätigkeiten des Beamten laut dem zugrundegelegten Tätigkeitskatalog einer konkreten Beurteilung zu unterziehen.