Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.05.1992

Geschäftszahl

90/12/0273

Rechtssatz

Für die Zuordnung von Diensten eines in die Verwendungsgruppe C eingestuften Beamten, ist nicht das Merkmal der "selbständigen Problemlösung" entscheidend, sondern, wie das einzelne Problem geartet und welches Wissen zu seiner Bewältigung benötigt wird (Hinweis E 21.11.1979, 1008/78) (hier: Leitung des Schulreferates einer BH).