Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1991

Geschäftszahl

90/12/0265

Rechtssatz

Besondere Gefahren iSd Paragraph 19, b GehG müssen nicht mit dem überwiegenden Teil der gesamten Tätigkeit des Beamten verbunden sein (Hinweis E 23.6.1986, 85/12/0183), sie dürfen aber andererseits nicht nur mit einem nur als geringfügig zu bezeichnenden Teil der gesamten Tätigkeit verbunden sein (Hinweis E 27.9.1990, 89/12/0098).