Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.06.1991

Geschäftszahl

90/12/0102

Rechtssatz

Die Bewertung des Dienstpostens, die primär nur dafür maßgebend ist, welche Dienstklasse ein Beamter auf demselben erreichen kann, ist für die Gebührlichkeit einer Verwendungszulage nach Paragraph 30, a Absatz eins, Ziffer 2, GehG ohne Bedeutung

(Hinweis E 31.1.1974, 1438/73).