Verwaltungsgerichtshof
23.10.1990
90/11/0066
Ausf zur Qualifikation einer sich über einen längeren Zeitraum erstreckenden Begehung von schweren Diebstählen als die Verkehrsunzuverlässigkeit indizierende bestimmte Tatsache (Hinweis E 16.4.1986, 85/11/0274, und E 26.4.1988, 87/11/0229).