Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.01.1992

Geschäftszahl

90/10/0216

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 83/10/0161 E 20. Oktober 1986 RS 4

Stammrechtssatz

Verbotene Angaben nach Paragraph 9, Absatz eins, Litera a, LMG sind auch Generalisierungen, die zwar von kritischen Menschen nicht ernst genommen werden mögen, von denen aber nicht auszuschließen ist, dass sie bei der Masse der Konsumenten den beabsichtigten gesundheitsbezogenen Eindruck erwecken.