Verwaltungsgerichtshof
26.09.1990
90/10/0057
GRS wie 85/18/0210 E 9. Mai 1985 RS 1
Ob ein die Zurechnungsfähigkeit ausschließender Rauschzustand vorliegt, ist eine Frage der Beurteilung durch einen medizinischen Sachverständigen (Hinweis E 11.12.1981, 81/02/0309).