Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1990

Geschäftszahl

90/10/0035

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 86/04/0070 E 30. September 1986 RS 2

Stammrechtssatz

Weist ein Rechtsanwalt in einem späteren Verfahren auf eine in einem früheren Verfahren ausgewiesene unbeschränkte Vollmacht hin, so hat die Behörde zwar von einer Bevollmächtigung in diesem Zeitpunkt auszugehen. Es kann jedoch allein aus diesem Umstand nicht schon rückwirkend auf das Vorliegen eines Vollmachtsverhältnisses bereits vor dem Zeitpunkt dieses Einschreitens geschlossen werden.