Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

18.06.1990

Geschäftszahl

90/10/0035

Rechtssatz

Eine für das verwaltungsgerichtliche Verfahren erteilte Vollmacht deckt die Zustellung des Klaglosstellungsbescheides der bel Beh; die Zustellung weiterer Bescheide der erstinstanzlichen Beh, "wenn auch im gleichen Gegenstande", ist hingegen von dieser Vollmacht nicht umfaßt und hätte an die Partei selbst zu erfolgen.