Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1990

Geschäftszahl

90/10/0013

Rechtssatz

AusfzF ob eine bestimmte Erledigung (Schreiben des Landesschulrates für Slbg betreffend Akteneinsicht) als Bescheid zu qualifizieren ist.