Verwaltungsgerichtshof
17.01.1991
90/09/0159
GRS wie VwGH E 1990/04/25 89/09/0155 2
Die Duldung einer Arbeitsleistung durch einen Ausländer allein begründet noch keinen Verstoß gegen Paragraph 3, Absatz eins, in Verbindung mit Paragraph 28, Absatz eins, Ziffer eins, Litera a, AuslBG, vielmehr muß eine Beschäftigung iSd Paragraph 2, Absatz 2, AuslBG vorliegen.