Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

31.05.1990

Geschäftszahl

90/09/0029

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/07/0076 E 9. Juli 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Enthält die Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides gem Paragraph 61, Absatz eins, AVG den Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages, dann kann das Fehlen eines solchen in der Berufung nicht als Formgebrechen iSd Absatz 5, dieser Paragraphen angesehen werden.