Verwaltungsgerichtshof
31.05.1990
90/09/0029
GRS wie 87/07/0076 E 9. Juli 1987 RS 2
Enthält die Rechtsmittelbelehrung eines Bescheides gem Paragraph 61, Absatz eins, AVG den Hinweis auf das Erfordernis eines begründeten Rechtsmittelantrages, dann kann das Fehlen eines solchen in der Berufung nicht als Formgebrechen iSd Absatz 5, dieser Paragraphen angesehen werden.