Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.11.1991

Geschäftszahl

90/08/0227

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/27 88/08/0237 2

Stammrechtssatz

Für die Auslegung von Kollektivverträgen sind Paragraph 6 bis Paragraph 8, ABGB maßgebend. Der normative Teil eines Kollektivvertrages ist danach wie ein G auszulegen (Hinweis E 19.11.1987, 84/08/0029).