Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.09.1993

Geschäftszahl

90/08/0199

Rechtssatz

Werden Reisekostenentschädigungen (Tagesgelder und Nächtigungsgelder) über die kollektivvertraglichen Sätze hinaus, allerdings nicht "aufgrund von Normen der kollektiven Rechtsgestaltung" iSd Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, zweiter Satz Litera b, ASVG gewährt, kommt es für die Beitragsfreiheit dieser über den Kollektivvertrag hinausgehenden Differenzbeträge nach Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer eins, ASVG nicht darauf an, ob sie der Einkommensteuerpflicht (Lohnsteuerpflicht) nach Paragraph 26, EStG 1988 unterliegen (Hinweis E 17.12.1991, 90/08/0225).