Verwaltungsgerichtshof
22.10.1991
90/08/0189
"Soziale Zuwendungen" iSd Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 11, ASVG sind nur jene Leistungen des Dienstgebers, die ihren Grund in der dem Dienstgeber obliegenden Fürsorgepflicht haben und aus Anlaß eines durch Ereignisse in der persönlichen oder familiären Sphäre des Dienstnehmers hervorgerufenen Notstandes oder im Hinblick auf eine durch ein solches Ereignis geschwächte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gewährt werden (Hinweis E 27.6.1985, 85/08/0065, VwSlg 11815 A/1985).