Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.1991

Geschäftszahl

90/08/0189

Rechtssatz

"Soziale Zuwendungen" iSd Paragraph 49, Absatz 3, Ziffer 11, ASVG sind nur jene Leistungen des Dienstgebers, die ihren Grund in der dem Dienstgeber obliegenden Fürsorgepflicht haben und aus Anlaß eines durch Ereignisse in der persönlichen oder familiären Sphäre des Dienstnehmers hervorgerufenen Notstandes oder im Hinblick auf eine durch ein solches Ereignis geschwächte wirtschaftliche Leistungsfähigkeit gewährt werden (Hinweis E 27.6.1985, 85/08/0065, VwSlg 11815 A/1985).