Verwaltungsgerichtshof
22.10.1991
90/08/0189
In arbeitsrechtlicher Sicht ist im allgemeinen davon auszugehen, daß Leistungen aus einer betrieblichen Pensionszusage wenigstens überwiegend Entgeltcharakter haben. Diese Leistungen sind "thesauriertes" (aufgespartes) Entgelt und beruhen auf dem Arbeitsvertrag, obwohl sie erst nach längerer Dauer des Arbeitsverhältnisses auffallen.