Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.1991

Geschäftszahl

90/08/0189

Rechtssatz

In arbeitsrechtlicher Sicht ist im allgemeinen davon auszugehen, daß Leistungen aus einer betrieblichen Pensionszusage wenigstens überwiegend Entgeltcharakter haben. Diese Leistungen sind "thesauriertes" (aufgespartes) Entgelt und beruhen auf dem Arbeitsvertrag, obwohl sie erst nach längerer Dauer des Arbeitsverhältnisses auffallen.