Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.10.1991

Geschäftszahl

90/08/0189

Rechtssatz

Paragraph 49, Absatz 3, ASVG enthält eine Aufzählung jener Geldbezüge und Sachbezüge, die - ausnahmsweise - nicht als Entgelt iSd Paragraph 49, Absatz eins und 2 ASVG gelten, die also an sich die Merkmale der in den Absatz eins und 2 genannten Art aufweisen (Hinweis E 25.5.1987, 86/08/0100).