Verwaltungsgerichtshof
08.10.1991
90/08/0167
Die als Orientierungshilfe für die Selbsterhaltungsfähigkeit nach Paragraph 140, ABGB allenfalls heranzuziehende Mindestpensionshöhe nach dem ASVG ist nicht im Wege einer Subtraktion der in Sub-Litera, a, a und b, b des Paragraph 293, Absatz eins, lita ASVG enthaltenen Sätze zu ermitteln.