Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.10.1991

Geschäftszahl

90/08/0167

Rechtssatz

Die als Orientierungshilfe für die Selbsterhaltungsfähigkeit nach Paragraph 140, ABGB allenfalls heranzuziehende Mindestpensionshöhe nach dem ASVG ist nicht im Wege einer Subtraktion der in Sub-Litera, a, a und b, b des Paragraph 293, Absatz eins, lita ASVG enthaltenen Sätze zu ermitteln.