Verwaltungsgerichtshof
16.04.1991
90/08/0156
Hat die mitbeteiligte Partei in zwei Verfahren (Beschwerde gegen zwei Bescheide) nur eine Gegenschrift erstattet, so ist darauf beim Kostenausspruch entsprechend Bedacht zu nehmen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/08/0157