Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.1991

Geschäftszahl

90/08/0156

Rechtssatz

Hat die mitbeteiligte Partei in zwei Verfahren (Beschwerde gegen zwei Bescheide) nur eine Gegenschrift erstattet, so ist darauf beim Kostenausspruch entsprechend Bedacht zu nehmen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

90/08/0157