Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.1991

Geschäftszahl

90/08/0156

Rechtssatz

Ist der belangten Behörde der Vorlageaufwand - ungeachtet dessen, daß es sich um zwei Beschwerden (gegen zwei Bescheide) handelte, nur einmal entstanden, so ist darauf beim Kostenanspruch entsprechend Bedacht zu nehmen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

90/08/0157