Verwaltungsgerichtshof
16.04.1991
90/08/0156
Für Lenker und Beifahrer von Kfz sind Zeiten der Arbeitsbereitschaft ebenfalls Arbeitszeit (Hinweis E 22.1.1991, 89/08/0279).
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/08/0157