Verwaltungsgerichtshof
16.04.1991
90/08/0156
Aufgrund einer Berufung gegen einen Berichtigungsbescheid, der den ein inzwischen nicht wieder aufgerolltes Verfahren beendenden rechtskräftigen Bescheid "berichtigt" hat, sind nur die Voraussetzungen der Berichtigung zu überprüfen.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
90/08/0157