Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.1991

Geschäftszahl

90/08/0156

Rechtssatz

Aufgrund einer Berufung gegen einen Berichtigungsbescheid, der den ein inzwischen nicht wieder aufgerolltes Verfahren beendenden rechtskräftigen Bescheid "berichtigt" hat, sind nur die Voraussetzungen der Berichtigung zu überprüfen.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

90/08/0157