Offenkundig iSd § 62 Abs 4 AVG ist eine zumindest für die Parteien des Verfahrens erkennbare Unrichtigkeit.Offenkundig iSd Paragraph 62, Absatz 4, AVG ist eine zumindest für die Parteien des Verfahrens erkennbare Unrichtigkeit.
Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung