Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.03.1991

Geschäftszahl

90/08/0139

Rechtssatz

Im Hinblick auf den in den Verwaltungsverfahrensgesetzen institutionalisierten, mit einer Reihe von Rechtsschutzgarantien für die Partei ausgestatteten Rechtserzeugungsvorgang ist bei einem Verwaltungsakt im Zweifel von einem Bescheid als dem rechtsschutzfreundlicheren Rechtssetzungsinstrument auszugehen (Hinweis Aichlreiter, Österreichisches Verordnungsrecht 1, 151).