Verwaltungsgerichtshof
17.09.1991
90/08/0131
GRS wie VwGH E 1991/04/16 90/08/0153 1
Gleich, ob eine Beschäftigung aufgrund vertraglicher Verpflichtung oder ohne solche ausgeübt wird, ist ihr Gesamtbild für die Frage der weitgehenden Ausschaltung (oder bloßen Beschränkung) der Bestimmungsfreiheit des Beschäftigten maßgeblich.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
90/08/0146