Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.09.1991

Geschäftszahl

90/08/0131

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/22 89/08/0358 1

(hier: Reiseleiter)

Stammrechtssatz

Das betriebswirtschaftliche Interesse an einem möglichst hohen Umsatz allein läßt noch nicht darauf schließen, daß der Betriebsinhaber zur - auch nur allfälligen - Erteilung von Weisungen betreffend den Einsatz der Betriebsmittel berechtigt ist (hier: Botendienstfahrer).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

90/08/0146