Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1992

Geschäftszahl

90/08/0129

Rechtssatz

Die Vermutung des Paragraph 30, Absatz 2, Satz 2 BSVG, wonach der Eigentümer des landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Betriebs (oder einer solchen Fläche) diesen Betrieb - bis zum Beweis des Gegenteiles - auf seine Rechnung und Gefahr führt (bewirtschaftet), setzt nach Absatz eins, legcit einen gem Paragraph 3, Absatz eins, Ziffer eins, BSVG pflichtversicherten Betriebsführer und damit eine Person voraus, die auf ihre Rechnung und Gefahr einen landw (forstw) Betrieb iSd LAG 1984 führt oder auf deren Rechnung ein solcher Betrieb geführt wird.