Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.05.1991

Geschäftszahl

90/08/0096

Rechtssatz

Wird ein Dienstnehmer unter Delegierung der für die Beurteilung der persönlichen Abhängigkeit maßgebenden Weisungsrechte an ein Unternehmen verliehen, auf das er einen beherrschenden Einfluß ausübt, so besteht für die Dauer der Verleihung keine Versicherungspflicht, weil eine solche Verleihung der Weisungsfreiheit gleichkommt.

Beachte

Besprechung in ZAS Nr 6 aus 1992,, S 207

Besprechung in:

ZAS 1992/6;