Verwaltungsgerichtshof
28.05.1991
90/08/0096
Wird ein Dienstnehmer unter Delegierung der für die Beurteilung der persönlichen Abhängigkeit maßgebenden Weisungsrechte an ein Unternehmen verliehen, auf das er einen beherrschenden Einfluß ausübt, so besteht für die Dauer der Verleihung keine Versicherungspflicht, weil eine solche Verleihung der Weisungsfreiheit gleichkommt.
Besprechung in ZAS Nr 6 aus 1992,, S 207
Besprechung in:
ZAS 1992/6;