Verwaltungsgerichtshof
19.02.1991
90/08/0092
Ist ein Angestellter einer GmbH zwar Gesellschafter, aber nicht Geschäftsführer, so ergibt einen beherrschenden Einfluß nicht schon eine Sperrminorität (sondern erst die Mehrheit des Stammkapitals), weil dadurch ja bloß Weisungen der Generalversammlung an den Geschäftsführer, nicht aber dessen Weisungen an den (schlichten) Angestellten blockiert werden können (Hinweis E VS 10.12.1986, 83/08/0200, VwSlg 12325 A/1986)