Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1991

Geschäftszahl

90/08/0092

Rechtssatz

Ist ein Angestellter einer GmbH zwar Gesellschafter, aber nicht Geschäftsführer, so ergibt einen beherrschenden Einfluß nicht schon eine Sperrminorität (sondern erst die Mehrheit des Stammkapitals), weil dadurch ja bloß Weisungen der Generalversammlung an den Geschäftsführer, nicht aber dessen Weisungen an den (schlichten) Angestellten blockiert werden können (Hinweis E VS 10.12.1986, 83/08/0200, VwSlg 12325 A/1986)