Verwaltungsgerichtshof
16.04.1991
90/08/0079
Der Umstand, daß jemand unter Bewachung, sei es innerhalb oder außerhalb eines Lagers, Arbeiten zu verrichten hatte, spricht keinesfalls gegen das Vorliegen von "Anhaltung" iSd Paragraph 502, Absatz eins und Absatz 6, ASVG.