Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.1991

Geschäftszahl

90/08/0079

Rechtssatz

Der Umstand, daß jemand unter Bewachung, sei es innerhalb oder außerhalb eines Lagers, Arbeiten zu verrichten hatte, spricht keinesfalls gegen das Vorliegen von "Anhaltung" iSd Paragraph 502, Absatz eins und Absatz 6, ASVG.