Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.04.1991

Geschäftszahl

90/08/0079

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/01/16 88/08/0314 1

Stammrechtssatz

Unter "Anhaltung" iSd Paragraph 502, Absatz eins, ASVG ist eine volle Freiheitsentziehung zu verstehen; eine mit Meldezwang verbundene Konfinierung kann daher nicht als Anhaltung gewertet werden (Hinweis E 21.4.1977, 1662/76, 1722/76).