Verwaltungsgerichtshof
25.09.1990
90/08/0064
GRS wie 0230/66 E 6. Juli 1966 VwSlg 3488 F/1966 RS 2
Nach den Paragraphen 47, ff VwGG 1965 gebühren der obsiegenden Partei die Kosten des verwaltungsgerichtlichen Verfahrens nur einmal, wenn die belangte Behörde - obwohl an sich mehrere Streitfälle (Beschwerdeführer) gegeben sind - nur einen Bescheid erlassen hat.