Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.04.1992

Geschäftszahl

90/08/0059

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/12/17 90/19/0333 4

Stammrechtssatz

Ein Abgehen von der bisherigen Rechtssprechung liegt nach der Judikatur des VwGH (Hinweis E 19.12.1989, 87/08/0259) selbst dann nicht vor, wenn die neue Gesetzesvorschrift inhaltlich dem alten Gesetz entspräche.