Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1991

Geschäftszahl

90/08/0058

Rechtssatz

Ist die Feststellung der Beitragsfreiheit hinsichtlich eines bestimmten Betrages nicht möglich, so liegt (im Zweifel) jedenfalls beitragspflichtiges Entgelt iSd Paragraph 49, Absatz eins, ASVG vor.