Verwaltungsgerichtshof
19.02.1991
90/08/0058
Paragraph 49, Absatz 6, ASVG zielt nicht auf eine Beschränkung der Privatautonomie ab. Ein kraft zulässiger Vereinbarung zwischen den Parteien nicht mehr verbindliches Urteil kann daher nicht Gegenstand der Bindungswirkung sein.