Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1991

Geschäftszahl

90/08/0058

Rechtssatz

Paragraph 49, Absatz 6, ASVG zielt nicht auf eine Beschränkung der Privatautonomie ab. Ein kraft zulässiger Vereinbarung zwischen den Parteien nicht mehr verbindliches Urteil kann daher nicht Gegenstand der Bindungswirkung sein.