Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1993

Geschäftszahl

90/08/0048

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/02/11 92/06/0207 1

Stammrechtssatz

Der Verwaltungsgerichtshof hat auch zu prüfen, ob die Behörde im Rahmen ihrer Beweiswürdigung alle in Betracht kommenden Umstände vollständig berücksichtigt hat (Hinweis E 17.11.1992, 92/08/0071).