Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1991

Geschäftszahl

90/08/0045

Rechtssatz

Unabhängig vom Gleichbehandlungsgebot verletzt der Geschäftsführer, der entgegen den Bestimmungen der Paragraphen 60, in Verbindung mit 114 ASVG die einbehaltenen Beiträge (Dienstnehmeranteil) nicht der Sozialversicherung abführt, seine gesetzlichen Pflichten in Zusammenhang mit der Beitragsentrichtung, weil diesen Bestimmungen ein Gebot der Abfuhr tatsächlich einbehaltener Dienstnehmeranteile zugrundeliegt (Hinweis E 13.3.1990, 89/08/0217).

Beachte

Abgegangen hievon mit verstärktem Senat (demonstrative Auflistung):

98/08/0191 E VS 12. Dezember 2000 VwSlg 15528 A/2000 RS 9; (RIS: abwh)