Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

21.01.1992

Geschäftszahl

90/08/0032

Rechtssatz

Im Hinblick auf die Änderungen von Paragraph 502, Absatz eins und Absatz 7, ASVG durch die 44te ASVG-Novelle (BGBl 1987/609) steht einer neuerlichen Entscheidung über die Anerkennung von Schulbesuchszeiten als Beitragszeiten oder Ersatzzeiten das Verfahrenshindernis der "entschiedenen Sache" nicht entgegen.