Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.02.1991

Geschäftszahl

90/08/0016

Rechtssatz

Wird einer beweisbelasteten Partei die Frist zur Erbringung des Nachweises begründungslos und ohne vorhergehende Verständigung nicht verlängert, so ist das Parteiengehör verletzt.