Verwaltungsgerichtshof
19.02.1991
90/08/0016
Daraus, daß jemand "nicht weniger als vier Konkursverfahren verursacht bzw mitverursacht" hat, hoch verschuldet und vermögenslos ist und über keine Buchhaltung verfügt, kann nicht nach der Art eines "Anscheinsbeweises" ohne weiteres ein Schluß auf die Verletzung der Vertreterpflichten im gegebenen Fall gezogen werden.